• Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet seine elektrischen Geräte überprüfen zu lassen §14 BetrSichV

  • Diese Prüfungen müssen durch eine befähigte Person erfolgen

  • Die Berufsgenossenschaften prüfen ob geprüft wurde

 

 

  • TRBS 1111 - Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung

  • TRBS 1201 - Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen

  • TRBS 1203 - Befähigte Person

 

 

 

TRBS 1111 - Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung

  • DientalsGrundlagefürerforderlichePrüffristen

  • GKV – Gefährdungsklasse Verwaltung - 2 Jahre

  • GKP – Gefährdungsklasse Produktion und Lager - 1 Jahr

  • GKK – Gefährdungsklasse Küche und Sanitär - 1 Jahr

  • GKL – Gefährdungsklasse Labor - 1 Jahr

  • GKOB – Gefährdungsklasse Öffentlicher Bereich -1 Jahr

 

 

DGUV V3+4

  • Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

  • Empfehlungen für Prüffristen

  •  Prüfungen

 

 

    Prüfung von Schutzmaßnahmen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

  • Prüfung durch befähigte Person

  • Elektrische Betriebsmittel sind wiederkehrend zu prüfen

  • Prüfen umfasst alle Maßnahmen, mit denen festgestellt wird, ob sich das gesamte elektrische Betriebsmittel in einem normgerechten Zustand befindet.