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Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet seine elektrischen Geräte überprüfen zu lassen §14 BetrSichV
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Diese Prüfungen müssen durch eine befähigte Person erfolgen
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Die Berufsgenossenschaften prüfen ob geprüft wurde
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TRBS 1111 - Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
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TRBS 1201 - Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
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TRBS 1203 - Befähigte Person
TRBS 1111 - Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
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DientalsGrundlagefürerforderlichePrüffristen
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GKV – Gefährdungsklasse Verwaltung - 2 Jahre
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GKP – Gefährdungsklasse Produktion und Lager - 1 Jahr
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GKK – Gefährdungsklasse Küche und Sanitär - 1 Jahr
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GKL – Gefährdungsklasse Labor - 1 Jahr
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GKOB – Gefährdungsklasse Öffentlicher Bereich -1 Jahr
DGUV V3+4
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Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
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Empfehlungen für Prüffristen
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Prüfungen
Prüfung von Schutzmaßnahmen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
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Prüfung durch befähigte Person
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Elektrische Betriebsmittel sind wiederkehrend zu prüfen
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Prüfen umfasst alle Maßnahmen, mit denen festgestellt wird, ob sich das gesamte elektrische Betriebsmittel in einem normgerechten Zustand befindet.