Informationen zu Ortsfesteprüfung/Anlagenprüfung
Prüfungen sind vor der ersten Inbetriebnahme, vor der Wiederinbetriebnahme, nach Änderung oder Instandsetzungen sowie in wiederkehrenden Zeitabständen notwendig. Die Prüfung umfasst die Punkte Besichtigen Erproben und Messen. Nach abgeschlossener Prüfung ist ein Prüfbericht zu erstellen.
Gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen:
- VDE 0105 Teil 100
- Grundgesetz
- DGUV V3
- Arbeitschutzgesetz
- Arbeitsstättenverordnung
- §14 BetrSichV
Beispiele für Ortsfeste/Anlagen:
- Hauptverteiler/Unterverteiler
- Beleuchtung
- Steckdosen